Wann verliere ich meinen Unterhaltsanspruch gegen den Ehepartner?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 22.09.2016 (42 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Das Verbringen einer Urlaubswoche mit einem anderen Mann ohne dass dabei sexuelle Beziehungen feststellbar sind, führt ebenfalls zu keiner Unterhaltsverwirkung, wenn die Ehegatten damals bereits ihre einvernehmliche Trennung vorbereiteten.OGH 2 Ob 141/10i, 24.08.2010
- Hier: Es führt zu keiner Verwirkung, nach der Trennung vom Ehepartner die Hilfe eines Bekannten in Anspruch zu nehmen, indem wegen Unbenützbarkeit der eigenen renovierungsbedürftigen Wohnung dessen Wohnung ‑ auch zum gelegentlichen Übernachten ‑ benützt wird.OGH 2 Ob 141/10i, 24.08.2010
- Keine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch eine kurze sexuelle Beziehung zu einem anderen Mann, wenn nicht fest steht, dass sich diese Affäre ehezerrüttend ausgewirkt hätte, und sich die Ehegatten vielmehr damals bereits längst getrennt hatten.OGH 2 Ob 141/10i, 24.08.2010
- Die Frage, ob bei der Berücksichtigung dieser Grundsätze die Geltendmachung von Unterhalt bei aufrechter Ehe einen Missbrauch des Rechts nach § 94 Abs 2 Satz 2 ABGB darstellt, ist jeweils nach den besonderen Umständen des konkret zu beurteilenden Falles zu beantworten.OGH 8 Ob 79/07m, 11.10.2007
- Hier: Verwirkung durch schwere Verfehlungen gegen die wirtschaftliche Sphäre des Ehegatten.OGH 3 Ob 147/04w, 29.06.2004
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- Verwirkung durch ehewidrige Beziehung.OGH 1 Ob 171/02g, 25.03.2003
- Hier: Verwirkung eines Billigkeitsunterhaltsanspruches gemäß § 68 EheG.OGH 10 Ob 35/02y, 19.03.2002
- Von dieser Regel kann dann eine Ausnahme gerechtfertigt sein, wenn der andere Ehegatte ausdrücklich oder unzweifelhaft schlüssig die Aufgabe seines ernstlichen Willens, die Ehe ihrem Wesen gemäß fortzusetzen, zu erkennen die andernfalls zur Verwirkung des Unterhaltsanspruches führende schwere Pflichtverletzung seines Ehepartners gebilligt, veranlasst oder gefördert hat.OGH 8 Ob 563/90, 21.02.1991
- Die Verwirkung tritt schon durch die Eingehung der Lebensgemeinschaft ein.OGH 6 Ob 550/83, 03.11.1983
- Auch nach § 94 ABGB nF - Missbräuchlichkeit iSd § 94 Abs 2 2. Satz ABGB.OGH 5 Ob 708/78, 07.11.1978
- Eine Verwirkung des Unterhaltsanspruches dem Grund nach ist nur bei so groben Verfehlungen des anderen Ehegatten anzunehmen, die die Geltendmachung des Anspruches als Rechtsmissbrauch erscheinen zu lassen.OGH 6 Ob 615/77, 23.05.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005529 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 42.
- OGH 3 Ob 152/16y, 22.09.2016, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 77/16a, 24.05.2016
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
- Exekutionsordnung (EO) § 382 · Sicherungsmittel
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Unterhaltsanspruch geht nur bei so schweren Verfehlungen verloren, dass es rechtsmissbräuchlich wäre, ihn noch geltend zu machen. Dabei zählt einerseits, wie schwer das Verhalten objektiv wiegt, andererseits, wie sehr Sie persönlich dafür verantwortlich sind.
Ihr Unterhaltsanspruch fällt nur weg, wenn Sie sich über alle Bindungen aus der Ehe zu Ihrem eigenen Vorteil hinwegsetzen und trotzdem Geld verlangen. Dafür gilt ein sehr strenger Maßstab: Beleidigungen oder kleinere Verfehlungen reichen nicht, es müssen besonders schwere Eheverfehlungen sein.