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Wann verliere ich meinen Unterhaltsanspruch gegen den Ehepartner?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Nur bei besonders schweren Verfehlungen. Dazu zählen Ehebruch, fortgesetzte schwere Verletzungen der Treue, schwere Misshandlungen oder Drohungen gegen die körperliche oder seelische Unversehrtheit sowie das Verlassen der gemeinsamen Wohnung ohne ausreichenden Grund. Ob eine Verfehlung so schwer wiegt, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 22.09.2016 (42 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Nur wenn sich die Ehegattin besonders schwerer Eheverfehlungen, wie Ehebruches, fortgesetzter empfindlicher Verletzungen der ehelichen Treue, schwerer körperlicher Misshandlungen oder Drohungen, die sich unmittelbar gegen die körperliche oder seelische Integrität des Ehepartners richten, schuldig macht oder wenn sie die häusliche Gemeinschaft ohne zureichende Gründe verlässt, verliert sie, da sie grundsätzlich nur Naturalunterhalt verlangen kann, den Anspruch auf Unterhalt in Form einer Geldrente. Ob so schwerwiegende Eheverfehlungen vorliegen, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (EFSlg 3877 - 3879, 7660, 14765, 16888 uva).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005529 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 42.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Verwirkung des Ehegattenunterhalts

Der Unterhaltsanspruch geht nur bei so schweren Verfehlungen verloren, dass es rechtsmissbräuchlich wäre, ihn noch geltend zu machen. Dabei zählt einerseits, wie schwer das Verhalten objektiv wiegt, andererseits, wie sehr Sie persönlich dafür verantwortlich sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Verwirkung des Ehegattenunterhalts

Ihr Unterhaltsanspruch fällt nur weg, wenn Sie sich über alle Bindungen aus der Ehe zu Ihrem eigenen Vorteil hinwegsetzen und trotzdem Geld verlangen. Dafür gilt ein sehr strenger Maßstab: Beleidigungen oder kleinere Verfehlungen reichen nicht, es müssen besonders schwere Eheverfehlungen sein.

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