Zum Inhalt springen

Wie schwer muss mein Fehlverhalten für den Unterhaltsverlust sein?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Geschiedene Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Eine schwere Verfehlung, die den Unterhalt kostet, muss schwerer wiegen als eine gewöhnliche Eheverfehlung. Sie muss aber keine Straftat sein und nicht so schwer wiegen wie ein Grund für eine Enterbung. Entscheidend ist im Einzelfall, ob dem Verpflichteten die Zahlung nach allen Umständen für alle Zukunft nicht mehr zumutbar ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 18.08.2026 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Eine schwere Verfehlung im Sinne des § 74 EheG muss zwar gravierender sein als jene nach § 49 EheG, muss jedoch kein Verbrechen oder Vergehen im strafrechtlichen Sinn darstellen und nicht die Intensität eines Enterbungsgrundes beziehungsweise Erbunwürdigkeitsgrundes aufweisen. Es ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller objektiven und subjektiven Umstände zu prüfen, ob die Verfehlung so schwer wiegt, dass dem Verpflichteten die Unterhaltsleistung für alle Zukunft nicht mehr zumutbar ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0078153 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 23.

Genannte Normen

EheG §49 A1a; EheG §49 F; EheG §74

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Verhalten beider beim Unterhaltsverlust

Ja. Ob Ihr Verhalten so schwer wiegt, dass Sie den Unterhalt verlieren, beurteilt das Gericht nicht losgelöst. Es bezieht auch das Verhalten Ihres früheren Ehepartners in die Beurteilung ein.

günstig für Unterhaltsberechtigter Verwirkung des Ehegattenunterhalts

Der Unterhaltsanspruch geht nur bei so schweren Verfehlungen verloren, dass es rechtsmissbräuchlich wäre, ihn noch geltend zu machen. Dabei zählt einerseits, wie schwer das Verhalten objektiv wiegt, andererseits, wie sehr Sie persönlich dafür verantwortlich sind.

Verwandte Fragen

Familienrecht · Verwirkung des Ehegattenunterhalts
Familienrecht · Voraussetzungen einer schweren Eheverfehlung
Familienrecht · Verlust des vereinbarten Unterhalts