Zum Inhalt springen

Endet eine einstweilige Verfügung mit Fristablauf von selbst?

betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Beklagter
Eine einstweilige Verfügung erlischt nicht von selbst, wenn die Zeit abgelaufen ist, für die sie bewilligt wurde. Es braucht dafür immer eine ausdrückliche Aufhebung durch das Gericht. Die im Gesetz genannten Aufhebungsgründe sind außerdem nicht abschließend aufgezählt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (49 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Die einstweilige Verfügung erlischt mit Ablauf der Frist, für die sie bewilligt wurde, nicht von selbst, vielmehr bedarf es einer ausdrücklichen Aufhebung durch das Gericht. Die Aufzählung der Gründe, aus denen einstweilige Verfügungen aufzuheben sind, in § 399 Abs 1 EO ist keine taxative.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005543 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 49.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Exekution · Aufhebung einer einstweiligen Verfügung
Verfahrensrecht · Einstweilige Verfügung nach Antragsrückziehung
Familienrecht · Aufhebung einer einstweiligen Verfügung
Exekution · Dauer einer einstweiligen Verfügung
Verfahrensrecht · Klagerücknahme und einstweilige Verfügung