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Wie werde ich eine einstweilige Verfügung wieder los?

günstig für Antragsteller betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Beklagter
Ist der Anspruch, den eine einstweilige Verfügung sichert, aus anderen Gründen als durch Erfüllung weggefallen, reicht das allein noch nicht für eine Aufhebung. Solange das nicht durch ein Urteil festgestellt ist, bleibt die Verfügung aufrecht. Sie können sich mit einer Feststellungsklage oder mit einer Klage gegen die Vollstreckung wehren.

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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 31.05.2023 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Erlischt der Anspruch, zu dessen Sicherung die einstweilige Verfügung bewilligt wurde, aus anderen Gründen als durch Erfüllung, so bildet dies, solange es nicht durch Urteil festgestellt ist, keinen Grund zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung. Der Gegner der gefährdeten Partei kann sich durch Feststellungsklage oder durch Vollstreckungsgegenklage wehren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001131 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Aufhebung der Verfügung nach Klagsrücknahme

Sie müssen die Aufhebung beantragen. Zieht der Kläger nur die Klage samt Anspruchsverzicht zurück, nicht aber den Sicherungsantrag, verliert die einstweilige Verfügung zwar ihre Grundlage. Sie bleibt aber bis zu einem Aufhebungsbeschluss bestehen.

günstig für Antragsgegner Aufhebung einer einstweiligen Verfügung

Ja. Ist der gesicherte Anspruch nachträglich erloschen, haben sich die Verhältnisse geändert und die Sicherung ist nicht mehr nötig. Sie können das in einem einfachen Bescheinigungsverfahren geltend machen; die Waffengleichheit verlangt das, weil auch die Gegenseite ihren Anspruch nur bescheinigen musste.

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