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Endet die einstweilige Verfügung, wenn wir uns wieder versöhnen?

günstig für Antragsgegner betrifft Ehegatten, Antragsgegner, Antragsteller
Eine einstweilige Verfügung, etwa über das getrennte Wohnen, endet nicht schon dadurch, dass die Frist abläuft, für die sie bewilligt wurde. Versöhnen sich die Ehegatten und wollen die Ehe fortsetzen, kann derjenige, gegen den sie sich richtet, bei Gericht ihre vorzeitige Aufhebung erwirken.

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Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 19.11.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Die einstweilige Verfügung (hier: abgesonderter Wohnort) erlischt nicht mit Ablauf der Frist, für die sie bewilligt wurde. Wenn sich die Ehegatten nach Bewilligung des abgesonderten Wohnortes versöhnen und beschließen, die Ehe fortzusetzen, steht es dem Gegner der gefährdeten Partei frei, die vorzeitige Aufhebung der einstweiligen Verfügung gemäß § 399 Z 2 EO zu erwirken.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005726 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsteller Aufhebung einer einstweiligen Verfügung

Ist der Anspruch, den eine einstweilige Verfügung sichert, aus anderen Gründen als durch Erfüllung weggefallen, reicht das allein noch nicht für eine Aufhebung. Solange das nicht durch ein Urteil festgestellt ist, bleibt die Verfügung aufrecht. Sie können sich mit einer Feststellungsklage oder mit einer Klage gegen die Vollstreckung wehren.

günstig für Antragsteller Verlängerung einer einstweiligen Verfügung

Die Frist einer einstweiligen Verfügung kann auf Antrag verlängert werden, wenn der damit verfolgte Zweck in dieser Zeit nicht erreicht werden konnte. Das trifft aber nicht zu, wenn die Klage verspätet oder bei einem unzuständigen Gericht eingebracht und deshalb zurückgewiesen wurde.

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