Genügt eine Sicherheit ganz ohne Nachweis meines Anspruchs?
günstig für Gegner betrifft Antragsteller, Gegner, Gläubiger, Schuldner
Fehlt jede Bescheinigung Ihres Anspruchs, kann das nicht durch eine Sicherheitsleistung ersetzt werden. Eine Sicherheit hilft nur dort, wo die Bescheinigung unzureichend, aber vorhanden ist.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 27.05.2024 (62 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Das völlige Fehlen einer Bescheinigung des Anspruches kann nicht durch Sicherheitsleistung nach § 390 Abs 1 EO ersetzt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einstweillige Verfügung nach § 381 Z 1 EO.OGH 2 Ob 187/20v, 27.11.2020
- Auch der Mangel eines unschlüssig behaupteten Anspruchs kann nicht durch die Auferlegung einer Sicherheitsleistung nach § 390 Abs 1 EO ausgeglichen werden.OGH 4 Ob 63/20y, 20.05.2020
- Der Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung ist abzuweisen.OGH 2 Ob 330/97m, 19.03.1998
- Betreffend Vekehrsgeltung des Begriffes "Tauerngrün".OGH 4 Ob 390/82, 23.11.1982
- "Zirkus Medrano"OGH 4 Ob 344/82, 15.06.1982
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Betreffend Verkehrsgeltung der Bezeichnung "Handelsregister Österreich" für ein Nachschlagewerk.OGH 4 Ob 347/75, 18.11.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005694 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 62.
- OGH 1 Ob 44/24p, 27.05.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 390 · Sicherheitsleistung
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