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Bekomme ich die Verfügung, wenn nur die Höhe unklar ist?

günstig für Antragsteller betrifft Antragsteller, Gegner, Gläubiger, Schuldner
Ist die Höhe Ihres Anspruchs nicht ausreichend bescheinigt, kann Ihnen das Gericht eine Sicherheitsleistung auferlegen. Die einstweilige Verfügung kann dann trotzdem erlassen werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 27.05.2024 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1967)

Auferlegung einer Sicherheitsleistung bei nicht ausreichender Bescheinigung der Höhe des Anspruches (ebenso schon RSpr 1923,235).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005580 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Sicherheit trotz belegtem Anspruch

Auch wenn Sie Ihren Anspruch ausreichend belegt haben, kann das Gericht den Vollzug der Verfügung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Das gilt, wenn wegen der Größe des Eingriffs in die Interessen des Gegners Bedenken bestehen. Die Sicherheit schafft dann den nötigen Ausgleich zwischen beiden Seiten.

günstig für Antragsgegner Sicherheitsleistung und Vermögen

Hat der Gegner im Rekurs beantragt, den Antrag abzuweisen, darf auch erst das Rekursgericht eine Sicherheitsleistung auferlegen. Ihre eigenen Vermögensverhältnisse spielen dabei keine Rolle, weder für die Frage, ob eine Sicherheit zu leisten ist, noch für deren Höhe.

Verwandte Fragen

Exekution · Bescheinigung des Anspruchs und Sicherheitsleistung
Exekution · Sicherheitsleistung bei einstweiliger Verfügung
Verfahrensrecht · Höhe der Sicherheitsleistung
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