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Kann ich eine einstweilige Verfügung aufheben lassen, wenn der Anspruch wegfällt?

günstig für Antragsgegner betrifft Antragsgegner, Beklagte, Unternehmer, Markeninhaber
Ja. Ist der gesicherte Anspruch nachträglich erloschen, haben sich die Verhältnisse geändert und die Sicherung ist nicht mehr nötig. Sie können das in einem einfachen Bescheinigungsverfahren geltend machen; die Waffengleichheit verlangt das, weil auch die Gegenseite ihren Anspruch nur bescheinigen musste.

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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2008)

Wenn die gefährdete Partei ihren Anspruch in einem vereinfachten Verfahren bescheinigen und damit einen vollstreckbaren Titel erlangen kann, erfordert es die Waffengleichheit der Parteien, dass auch ihr Gegner das nachträgliche Erlöschen des Anspruchs in einem vergleichbar einfachen (Bescheinigungs-)Verfahren geltend machen kann. §399 Abs 1 Z 4 EO kann daher nicht als abschließende Regelung verstanden werden. Das nachträgliche Erlöschen des Anspruchs ist eine Änderung der Verhältnisse, die das Sicherungsbedürfnis der gefährdeten Partei beseitigt. § 399 Abs 1 Z 2 EO ist daher neben § 399 Abs 1 Z 4 EO anwendbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123517 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsteller Neue Vereinbarung und einstweilige Verfügung

Behaupten Sie, der gesicherte Anspruch sei durch eine neue Vereinbarung ersetzt worden, und ist das strittig, kann darüber nicht im Verfahren über die einstweilige Verfügung entschieden werden. Die Frage muss zuerst in einem eigenen Rechtsstreit geklärt werden. Erst diese Entscheidung kann dann Grundlage für eine Aufhebung sein.

günstig für Antragsteller Aufhebung einer einstweiligen Verfügung

Ist der Anspruch, den eine einstweilige Verfügung sichert, aus anderen Gründen als durch Erfüllung weggefallen, reicht das allein noch nicht für eine Aufhebung. Solange das nicht durch ein Urteil festgestellt ist, bleibt die Verfügung aufrecht. Sie können sich mit einer Feststellungsklage oder mit einer Klage gegen die Vollstreckung wehren.

Verwandte Fragen

Exekution · Aufhebung einer einstweiligen Verfügung
Verfahrensrecht · Aufhebung der Verfügung nach Klagsrücknahme
Exekution · Genaue Bezeichnung des gesicherten Anspruchs