Muss ich Sicherheit leisten, obwohl mein Anspruch belegt ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (67 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Austausch eines eichfälligen Stromzählers gegen einen "Smart Meter".OGH 4 Ob 28/25h, 22.05.2025
- Hier: Unberechtigte (Androhung der) Abschaltung des Stroms, weil Kunde den Einbau eines intelligenten Strommessgeräts (Smart Meter) verweigert.OGH 10 Ob 5/25w, 24.04.2025
- In die Interessenabwägung ist – neben dem Sicherungsbedürfnis und der Schwere des Eingriffs – die Wahrscheinlichkeit einzubeziehen, dass sich im Hauptverfahren das Nichtbestehen des zu sichernden Anspruchs ergibt. Je höher diese Wahrscheinlichkeit ist, umso eher ist eine Sicherheit aufzuerlegen, je geringer, umso eher nicht.OGH 4 Ob 206/19a, 19.12.2019
- Die Auferlegung einer Sicherheit ist zwar auch bei unstrittiger oder geklärter Sachlage nicht ausgeschlossen, wenn die Rechtslage – vor deren abschließender Klärung im Sicherungsverfahren – (noch) unsicher ist. Die Interessen des Gegners der gefährdeten Partei können diesfalls systemkonform aber auch dadurch berücksichtigt werden, dass dem Rekurs oder dem ordentlichen Revisionsrekurs gegen die einstweilige Verfügung aufschiebende Wirkung zuerkannt (§ 524 ZPO iVm §§ 78, 402 EO) oder die Exekution aufgrund der einstweiligen Verfügung wegen eines dagegen erhobenen außerordentlichen Revisionsrekurses aufgeschoben wird.OGH 4 Ob 271/16f, 03.05.2017
- Ist die Sachverhaltsgrundlage unstrittig oder aufgrund des Bescheinigungsverfahrens in einer Weise geklärt, dass abweichende Feststellungen im Hauptverfahren praktisch ausgeschlossen sind, so kann – jedenfalls im gewerblichen Rechtsschutz mit der dort typischen Parallelität der Unterlassungsbegehren im Sicherungs- und im Hauptverfahren – der Anspruch im Allgemeinen schon im Sicherungsverfahren abschließend beurteilt werden. Das wird die Auferlegung einer Sicherheit jedenfalls bei eindeutiger oder bereits in Parallelverfahren geklärter Rechtslage regelmäßig ausschließen.OGH 4 Ob 271/16f, 03.05.2017
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- Hier: Ein Erfolg der Beklagten im Hauptverfahren ist nicht auszuschließen, weil sich dort auf der Tatsachenebene ausreichende Gründe für eine Unionsrechts‑ und damit Verfassungswidrigkeit der konkreten Ausgestaltung des Glücksspielmonopols ergeben könnten.OGH 4 Ob 169/14b, 20.01.2015
- In die Interessenabwägung ist die Möglichkeit einzubeziehen, dass sich der zu sichernde Unterlassungsanspruch letztlich als unberechtigt erweisen könnte; dies insbesondere dann, wenn ein Einwand des Gegners der gefährdeten Partei mit den Mitteln des Sicherungsverfahrens nicht oder jedenfalls nicht sicher erledigt werden kann.OGH 4 Ob 136/14z, 21.10.2014
- Das gilt insbesondere dann, wenn die einstweilige Verfügung erheblich in die Geschäftstätigkeit des Gegners der gefährdeten Partei eingreift.OGH 17 Ob 24/09t, 19.11.2009
- Die Auferlegung einer Sicherheitsleistung ist trotz Anspruchs- und Gefahrenbescheinigung gerechtfertigt, wenn die einstwillige Verfügung erheblich in die Geschäftstätigkeit des Gegners der gefährdeten Partei eingreift.OGH 17 Ob 26/08k, 23.09.2008
- Der Auftrag zum Erlag einer Sicherheit setzt weder einen Antrag des Gegners der gefährdeten Partei noch ein entsprechendes Angebot der gefährdeten Partei voraus.OGH 4 Ob 290/02d, 18.02.2003
- Die Anordnung der Sicherheit nach § 390 Abs 2 EO liegt ebenso wie die Bestimmung deren Höhe im Ermessen des Gerichts. Es bedarf hiezu keiner besonderen Erhebungen über die mögliche Höhe eines dem Beklagten eventuell drohenden Schadens.OGH 1 Ob 201/02v, 13.12.2002
- Interesse des Antragsgegners an rascher Durchführung des Konkursverfahrens.OGH 5 Ob 555/79, 06.03.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005711 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 8 von 67.
- OGH 4 Ob 168/25x, 28.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 23/25f, 14.05.2025
- OGH 1 Ob 27/25i, 13.05.2025
- OGH 1 Ob 28/25m, 13.05.2025
- OGH 5 Ob 7/25b, 30.04.2025
- OGH 5 Ob 8/25z, 30.04.2025
- OGH 5 Ob 35/25w, 30.04.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 2 Ob 49/21a, 29.04.2021, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 390 · Sicherheitsleistung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ist die Höhe Ihres Anspruchs nicht ausreichend bescheinigt, kann Ihnen das Gericht eine Sicherheitsleistung auferlegen. Die einstweilige Verfügung kann dann trotzdem erlassen werden.
Nein. Eine Sicherheitsleistung darf nicht so hoch bemessen werden, dass sie die Durchführung einer an sich berechtigten Verfügung verhindert. Das gilt besonders, wenn Ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten gerade auf das Verhalten des Gegners zurückgehen. Später kann der Betrag aber erhöht werden, etwa bei unerwartet langer Verfahrensdauer.