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Darf mich eine hohe Sicherheitsleistung von der Verfügung abhalten?

günstig für Antragsteller betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Kläger
Nein. Eine Sicherheitsleistung darf nicht so hoch bemessen werden, dass sie die Durchführung einer an sich berechtigten Verfügung verhindert. Das gilt besonders, wenn Ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten gerade auf das Verhalten des Gegners zurückgehen. Später kann der Betrag aber erhöht werden, etwa bei unerwartet langer Verfahrensdauer.

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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Die Bestimmung des § 390 Abs 2 EO darf nicht die Durchführung einer an sich berechtigten Verfügung verhindern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005706 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 20.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Sicherheitsleistung und Vermögen

Hat der Gegner im Rekurs beantragt, den Antrag abzuweisen, darf auch erst das Rekursgericht eine Sicherheitsleistung auferlegen. Ihre eigenen Vermögensverhältnisse spielen dabei keine Rolle, weder für die Frage, ob eine Sicherheit zu leisten ist, noch für deren Höhe.

günstig für Antragsgegner Sicherheit trotz belegtem Anspruch

Auch wenn Sie Ihren Anspruch ausreichend belegt haben, kann das Gericht den Vollzug der Verfügung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen. Das gilt, wenn wegen der Größe des Eingriffs in die Interessen des Gegners Bedenken bestehen. Die Sicherheit schafft dann den nötigen Ausgleich zwischen beiden Seiten.

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