Wie hoch ist die Sicherheit bei einer einstweiligen Verfügung?
betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Kläger, Beklagter
Die Sicherheitsleistung dient dazu, den Schaden und die Kosten des Gegners abzudecken, falls sich die einstweilige Verfügung als unberechtigt herausstellt. Lässt sich der mögliche Schaden noch nicht sicher abschätzen, genügt zunächst ein verhältnismäßig niedriger Betrag. Er kann später erhöht werden, wenn er sich als zu gering erweist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 14.05.2025 (79 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Die Kaution dient lediglich zur Sicherstellung des dem Gegner durch die etwa sich als unberechtigt erweisende einstweilige Verfügung entstehenden Ersatzanspruches und der Kosten. Wenn die Frage, ob und in welcher Höhe durch den Vollzug der einstweiligen Verfügung ein Schaden dem Beklagten entstehen wird, gegenwärtig noch nicht mit Sicherheit beantwortet werden kann, genügt die Festsetzung einer verhältnismäßig niedrigen Kaution, zumal später immer noch die Möglichkeit einer Erhöhung gegeben ist, wenn sie sich als unzureichend herausstellen sollte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Austausch eines eichfälligen Stromzählers gegen einen "Smart Meter".OGH 7 Ob 34/25p, 21.05.2025
- Hier: Unberechtigte (Androhung der) Abschaltung des Stroms, weil Kunde den Einbau eines intelligenten Strommessgeräts (Smart Meter) verweigert.OGH 10 Ob 5/25w, 24.04.2025
- Die Auferlegung einer Sicherheit ist zwar auch bei unstrittiger oder geklärter Sachlage nicht ausgeschlossen, wenn die Rechtslage – vor deren abschließender Klärung im Sicherungsverfahren – (noch) unsicher ist. Die Interessen des Gegners der gefährdeten Partei können diesfalls systemkonform aber auch dadurch berücksichtigt werden, dass dem Rekurs oder dem ordentlichen Revisionsrekurs gegen die einstweilige Verfügung aufschiebende Wirkung zuerkannt (§ 524 ZPO iVm §§ 78, 402 EO) oder die Exekution aufgrund der einstweiligen Verfügung wegen eines dagegen erhobenen außerordentlichen Revisionsrekurses aufgeschoben wird.OGH 4 Ob 271/16f, 03.05.2017
- Ist die Sachverhaltsgrundlage unstrittig oder aufgrund des Bescheinigungsverfahrens in einer Weise geklärt, dass abweichende Feststellungen im Hauptverfahren praktisch ausgeschlossen sind, so kann – jedenfalls im gewerblichen Rechtsschutz mit der dort typischen Parallelität der Unterlassungsbegehren im Sicherungs- und im Hauptverfahren – der Anspruch im Allgemeinen schon im Sicherungsverfahren abschließend beurteilt werden. Das wird die Auferlegung einer Sicherheit jedenfalls bei eindeutiger oder bereits in Parallelverfahren geklärter Rechtslage regelmäßig ausschließen.OGH 4 Ob 271/16f, 03.05.2017
- Dieser Sicherstellungszweck fällt jedoch weg, wenn die Entscheidung über den gesicherten Anspruch auf Grund des nach der Aktenlage im wesentlichen unbestrittenen Sachverhaltes nur noch von Rechtsfragen abhängt, die bereits im Provisorialverfahren vom Obersten Gerichtshof gelöst worden sind.OGH 4 Ob 395/87, 30.11.1987
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- "k die Küche"OGH 4 Ob 326/75, 24.06.1975
- Selbst bei galoppierender Inflation - Bemessung nach<br/>derzeitiger Situation.OGH 3 Ob 209/74, 05.11.1974
- Probewochen an Sonn- und Feiertagen.OGH 4 Ob 311/74, 02.04.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005453 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 79.
- OGH 5 Ob 23/25f, 14.05.2025
- OGH 1 Ob 27/25i, 13.05.2025
- OGH 1 Ob 28/25m, 13.05.2025
- OGH 5 Ob 7/25b, 30.04.2025
- OGH 5 Ob 8/25z, 30.04.2025
- OGH 5 Ob 35/25w, 30.04.2025, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 390 · Sicherheitsleistung
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