Darf die einstweilige Verfügung mehr anordnen als die Klage?
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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 12.06.2018 (42 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Unterlassungsbegehren zu durch fünf Merkmale gekennzeichnete als Geschmacksmuster geschützte Präsentationsvorrichtungen qualitativ etwas Anderes als mit einem zusätzlichen sechsten Unterscheidungsmerkmal.OGH 4 Ob 160/06t, 17.10.2006
- Eine einstweilige Verfügung muss sich immer im Rahmen des Hauptanspruchs halten.OGH 9 Ob 137/01i, 19.09.2001
- Wird der Sicherungsantrag vor Einleitung des Hauptverfahrens eingebracht, so muss das dort angestrebte Begehren klar erkennbar sein, ansonsten ist der Sicherungsantrag abzuweisen.OGH 6 Ob 238/00v, 23.10.2000
- ..... und sie hat sich stets in dessen Rahmen zu halten.OGH 4 Ob 1605/95, 10.08.1995
- Die gefährdete Partei hat daher gegen einen von ihr im Hauptverfahren nicht belangten Dritten im allgemeinen keinen Sicherungsanspruch.OGH 6 Ob 504/94, 22.02.1994
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Dabei ist wesentlich, dass der zu sichernde Anspruch zur Geltendmachung im Verfahren in oder außer Streitsachen geeignet ist.OGH 8 Ob 560/85, 13.05.1985
- Der Klagsanspruch ist nach seinem Wortlaut und Inhalt zu beurteilen.OGH 2 Ob 574/77, 01.12.1977
- Der zu sichernde Anspruch muss mit dem Klagsanspruch ident sein.OGH 8 Ob 518/77, 20.04.1977
- Gilt sowohl für EV nach § 381 Z 1 als auch nach § 381 Z 2 EO.OGH 1 Ob 101/75, 25.06.1975
- Zur Sicherung eines Anspruches auf Unterfertigung einer Aufsandungserklärung zur Einverleibung eines Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes kann weder die Anmerkung des Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes noch die Abnahme und gerichtliche Hinterlegung eines Ranganmerkungsbescheides verfügt werden.OGH 1 Ob 174/74, 14.10.1974
- Hier: KaufvertragOGH 7 Ob 124/69, 23.07.1969
- Der Anspruch auf Fertigung beziehungsweise Abschluss eines Pachtvertrages kann nicht durch ein Verfügungsverbot gesichert werden.OGH 8 Ob 243/67, 19.09.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0004861 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 42.
- OGH 5 Ob 13/18z, 12.06.2018, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 51/16i, 18.08.2016, Fall aus Oberösterreich
- OGH 7 Ob 102/16z, 06.07.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 381 · Sicherung anderer Ansprüche
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Grundsätzlich darf eine einstweilige Verfügung dem Urteil nicht vorgreifen und Ihnen nicht schon geben, was Sie später vollstrecken könnten. Dieser Grundsatz gilt aber nicht für Verfügungen, die drohende Gewalt verhüten oder einen nicht wiedergutzumachenden Schaden abwenden sollen. Auch dort darf jedoch kein Zustand geschaffen werden, der sich später nicht mehr rückgängig machen lässt.
Ja, ausnahmsweise. Auch wenn Sie nur die Feststellung eines Rechts begehren, kann das Gericht eine vorläufige Sicherung anordnen, sofern hinter dem Verfahren ein bedingter oder künftiger Anspruch auf eine Leistung steckt. So kann etwa die Ausübung von Mitgliedsrechten in einem Verein gesichert werden. Wer schon jetzt auf Leistung klagen könnte, es aber nicht will, hat kein Bedürfnis nach einer solchen Sicherung.