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Darf die einstweilige Verfügung mehr anordnen als die Klage?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagter, Gesellschafter, Unternehmer
Nein. Eine einstweilige Verfügung darf nur jenen Anspruch sichern, den Sie mit der Klage geltend machen, und muss sich in dessen Rahmen halten. Gegen jemanden, den Sie im Hauptverfahren nicht belangen, besteht in der Regel kein Sicherungsanspruch.

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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 12.06.2018 (42 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Eine einstweilige Verfügung gem § 381 EO kann vom Prozessgericht nur zur Sicherung des konkreten durch die Klage geltend gemachten Anspruches angeordnet werden. Daher keine einstweilige Verfügung durch Änderung des Gesellschaftsvertrages über die Vertretungsbefugnis, wenn Klagebegehren die Entziehung der Geschäftsbefugnis betrifft.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 12 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0004861 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 42.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Vorgriff durch einstweilige Verfügung

Grundsätzlich darf eine einstweilige Verfügung dem Urteil nicht vorgreifen und Ihnen nicht schon geben, was Sie später vollstrecken könnten. Dieser Grundsatz gilt aber nicht für Verfügungen, die drohende Gewalt verhüten oder einen nicht wiedergutzumachenden Schaden abwenden sollen. Auch dort darf jedoch kein Zustand geschaffen werden, der sich später nicht mehr rückgängig machen lässt.

günstig für Kläger Sicherung bei einer Feststellungsklage

Ja, ausnahmsweise. Auch wenn Sie nur die Feststellung eines Rechts begehren, kann das Gericht eine vorläufige Sicherung anordnen, sofern hinter dem Verfahren ein bedingter oder künftiger Anspruch auf eine Leistung steckt. So kann etwa die Ausübung von Mitgliedsrechten in einem Verein gesichert werden. Wer schon jetzt auf Leistung klagen könnte, es aber nicht will, hat kein Bedürfnis nach einer solchen Sicherung.

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