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Was wird zuerst erledigt, Rekurs oder Widerspruch?

betrifft Antragsgegner, Schuldner, Gläubiger
Haben Sie gegen eine einstweilige Verfügung sowohl Rekurs als auch Widerspruch erhoben, wird zuerst der Rekurs erledigt und erst danach der Widerspruch.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1950)

Hat der Gegner der gefährdeten Partei gegen eine einstweilige Verfügung Rekurs und Widerspruch erhoben, so ist zuerst der Rekurs und dann der Widerspruch zu erledigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005889 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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