Was wird zuerst geprüft, mein Rekurs oder mein Fristantrag?
betrifft Parteien eines Verfahrens, Antragsteller, Rechtsmittelwerber
Wenn Sie in einem Schriftsatz in erster Linie den Rekurs gegen die Zurückweisung wegen Verspätung betreiben und daneben auch die Wiedereinsetzung beantragen, ist zuerst über den Rekurs zu entscheiden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 18.03.2025 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Wird in einem Schriftsatz in erster Linie auf den Rekurs gegen die Zurückweisung wegen Verspätung Wert gelegt und außerdem ein Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt, so ist zunächst über den Rekurs zu entscheiden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nimmt eine Partei keine ausdrückliche Reihung ihrer Anträge vor, ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich zunächst über das den weitergehenden Schutz gewährende (aufsteigende) Rechtsmittel zu entscheiden.OGH 7 Ob 55/14k, 22.04.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007046 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 10 Ob 9/25h, 18.03.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 11 · Zurücknahme des Antrags
- AußStrG § 17 · Säumnisfolgen
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 146
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Reihenfolge bei Wiedereinsetzung und Berufung
Verfahrensrecht · Prüfungsreihenfolge bei Rechtsmitteln
Verfahrensrecht · Zuständigkeit bei versäumter Revisionsfrist
Exekution · Reihenfolge von Rekurs und Widerspruch
Verfahrensrecht · Grenzen des Gerichts beim Wiedereinsetzungsrekurs