In welchem Verfahren fordere ich Entschädigung für eine Enteignung?
betrifft Grundeigentümer, Enteignete, Gemeinden, Behörden
Eine Entschädigung wegen einer Enteignung müssen Sie im Verfahren außer Streitsachen geltend machen. Eine gewöhnliche Klage im streitigen Verfahren ist dafür nicht der richtige Weg.
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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 27.08.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Eine Entschädigung wegen Enteignung ist im Verfahren Außerstreitsachen geltend zu machen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Außerstreitiger Rechtsweg unzulässig, weil die Vorinstanzen das Antragsvorbringen, wonach die Antragsteller dem Enteignungsantrag der Erstantragsgegnerin im Verfahren vor der Wiener Landesregierung nicht weiter entgegen traten, sondern sich mit der Durchführung von Bauarbeiten einverstanden erklärten, vertretbar dahin auslegten, dass keine Enteignung im Sinn eines hoheitlichen Eingriffs vorliegt.OGH 6 Ob 237/23f, 27.08.2024
- Hier: Nach Aufhebung des Art 13 VEG analoge Anwendung des EisbEG ohne sukzessive Kompetenz.OGH 3 Ob 1/19x, 20.03.2019
- Hier: Legalenteignung nach TFLG.OGH 3 Ob 1/19x, 20.03.2019
- Hier: § 5 Oö WaldbrandbekämpfungsG - Außerstreitverfahren.OGH 2 Ob 38/12w, 28.06.2012
- Der Enteignete hat nicht die Wahl, einen Entschädigungsanspruch entweder in Verbindung mit einem Amtshaftungsanspruch im Zivilprozess oder selbständig im Außerstreitverfahren geltend zu machen, sondern es steht lediglich der außerstreitige Rechtsweg zur Verfügung.OGH 1 Ob 137/02g, 13.08.2002
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier werden die eingeklagten Entschädigungsansprüche auf eine behauptete Legalenteignung gestützt.OGH 1 Ob 137/02g, 13.08.2002
- Ein Entschädigungsantrag nach einer behaupteten Legalenteignung ist im Verfahren außer Streitsachen zu erledigen. Maßgebend dafür ist nicht das Vorliegen eines Enteignungsbescheids der Verwaltungsbehörde, "sondern nur die Behauptung einer Enteignung durch ein Gesetz", gleichviel ob dieses Gesetz einen Entschädigungsanspruch überhaupt vorsieht.OGH 1 Ob 219/01i, 22.10.2001
- Auch die Frage nach dem Vorliegen einer Enteignung kann im Falle einer angeblichen Legalenteignung ohne weiteres als Vorfrage eines im Verfahren außer Streitsachen erhobenen Entschädigungsanspruchs geprüft werden.OGH 1 Ob 219/01i, 22.10.2001
- Art 13 VEG gilt auch für behauptete Legalenteignungen, weil in solchen Fällen das angebliche Enteignungsgesetz den Individualbescheid ersetze und daher - unabhängig von der Frage, ob der Entschädigungsanspruch berechtigt ist - unmittelbar ein Entschädigungsantrag an das nach dem Eisenbahnenteignungsgesetz 1954 zuständige Gericht gestellt werden kann.OGH 1 Ob 219/01i, 22.10.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005931 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 6 Ob 237/23f, 27.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 1/19x, 20.03.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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