Klage ich vor Gericht, wenn die Straße mein Grundstück beeinträchtigt?
günstig für Grundeigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Anrainer, Straßenerhalter, Gemeinden
Verlangen Sie eine Entschädigung dafür, dass von einer Straße Einwirkungen auf Ihr Grundstück ausgehen, müssen Sie das vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Zuständig ist also nicht die Verwaltungsbehörde.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Die Entschädigung für mittelbare Einwirkung vom Straßengrund auf das Nachbargrundstück i.S. des § 364 ABGB ist im Rechtsweg geltend zu machen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die gesetzliche Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde nach §§ 26 Abs 2 erster Satz, 27 Abs 3 und 4 LStVG 1964 erfasst Einwirkungen aufgrund von Maßnahmen, die die "ordnungsgemäße Erhaltung" der Straße überschreiten, nicht.OGH 7 Ob 14/26y, 25.03.2026
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010525 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 7 Ob 14/26y, 25.03.2026, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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