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Klage ich vor Gericht, wenn die Straße mein Grundstück beeinträchtigt?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Anrainer, Straßenerhalter, Gemeinden
Verlangen Sie eine Entschädigung dafür, dass von einer Straße Einwirkungen auf Ihr Grundstück ausgehen, müssen Sie das vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Zuständig ist also nicht die Verwaltungsbehörde.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Die Entschädigung für mittelbare Einwirkung vom Straßengrund auf das Nachbargrundstück i.S. des § 364 ABGB ist im Rechtsweg geltend zu machen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010525 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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