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Gilt mein Antrag weiter, wenn ich nichts mehr tue?

betrifft Antragsteller, Kläger, Verfahrensparteien
Wenn Sie einen Antrag bei Gericht gestellt haben, bleibt er aufrecht, bis Sie ihn ausdrücklich zurücknehmen. Das Verfahrensrecht kennt keine stillschweigende Rücknahme. Allein daraus, dass Sie sich nicht mehr rühren, darf das Gericht also nicht schließen, dass Sie den Antrag aufgegeben haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 16.02.2023 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Anträge müssen ausdrücklich zurückgenommen werden. Das Verfahrensrecht kennt keine stillschweigenden Parteihandlungen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005998 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

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