Zum Inhalt springen

Kann das Gericht stillschweigend über meinen Antrag entscheiden?

günstig für Antragsteller betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller, Erbe
Nein. Das Gericht muss über Ihren Antrag ausdrücklich entscheiden; bloßes Schweigen oder Untätigkeit ist keine Entscheidung. Nur ausnahmsweise gilt anderes, wenn der Entscheidungswille aus einem positiven Verhalten des Gerichts ganz zweifelsfrei hervorgeht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 30.06.2022 (14 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1993)

Die ZPO kennt stillschweigende Prozesshandlungen und Entscheidungen nicht (siehe SZ 45/19; JBl 1973,46; RZ 1986/40; 8 Ob 607/92).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036551 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Genannte Normen

AußStrG 2005 allg §10; ZPO allg

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Bindung an den Antrag bei einstweiliger Verfügung

Nein. Auch bei einer einstweiligen Verfügung ist das Gericht an Ihren Antrag gebunden und darf nicht darüber hinausgehen, etwa nicht über die beantragte Dauer. Es darf die Verfügung in geringerem Umfang bewilligen und den Wortlaut klarstellen, wenn damit nur verdeutlicht wird, was Sie ohnehin begehrt haben.

günstig für Antragsgegner Rechtsmittel gegen eine Nichtentscheidung

Gegen eine Nichtentscheidung gibt es grundsätzlich kein Rechtsmittel; bekämpfen können Sie nur eine tatsächlich getroffene Entscheidung. Ein Fehler in der Ausfertigung eines Beschlusses macht diesen aber nicht zu einer Nichtentscheidung.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Zurücknahme eines Antrags bei Gericht
Verfahrensrecht · Schweigen und Geständnis im Prozess
Vertragsrecht · Schweigen als Zustimmung
Verfahrensrecht · Fehlender Beschluss über die Klagsänderung
Verfahrensrecht · Abgelehnter Unterbrechungsantrag