Welche Schritte machen die Bestellung eines Kurators rechtskräftig?
günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Kurator, Verfahrensparteien
Zwei Schritte sind nötig: die öffentliche Kundmachung durch Anschlag an der Gerichtstafel und danach die Übergabe des Bewilligungsbeschlusses an den Kurator. Erst dann kann an ihn wirksam zugestellt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 30.04.2020 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1949)
Zur Rechtskraft der Kuratorbestellung ist der Anschlag an der Gerichtstafel und die nachfolgende Einhändigung des Bewilligungsbeschlusses an den Kurator erforderlich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unterbliebene Kundmachung in der Ediktsdatei.OGH 3 Ob 64/19m, 26.04.2019
- Bestellung eines Abwesenheitskurators im Außerstreitverfahren.OGH 1 Ob 264/61, 20.09.1961
- Erst dann kann an den Kurator wirksam zugestellt werden.OGH 1 Ob 627/54, 01.12.1954
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006052 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 5 Ob 203/19t, 30.04.2020
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 276 · Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 6 · Vertretungspflicht
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 117
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