Ab wann darf ein bestellter Kurator für mich handeln?
günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Kurator, Verfahrensparteien, Angehörige
Erst dann, wenn der Beschluss über seine Bestellung ordnungsgemäß zugestellt und damit wirksam geworden ist. Vorher kann der Kurator nicht rechtswirksam tätig werden, weil der Beschluss seine gestaltende Wirkung erst mit der Zustellung entfaltet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 30.04.2020 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Solange der Kuratorbestellungsbeschluss mangels ordnungsgemäßer Zustellung nicht wirksam geworden ist, kann der Kurator nicht rechtswirksam tätig werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Beim Beschluss über die Bestellung wie auch über die Enthebung eines Kurators handelt es sich um einen rechtsgestaltenden Beschluss, welcher seine Gestaltungswirkung grundsätzlich mit Wirksamkeit, also Zustellung der schriftlichen Ausfertigung an die Parteien entfaltet.OGH 10 Ob 2148/96x, 11.06.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006013 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 203/19t, 30.04.2020
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 245 · Beginn und Fortbestand
- ABGB § 269 · Wirkungsbereich
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 6 · Vertretungspflicht
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 116
- ZPO § 117
- ZPO § 118
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