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Muss der Richter alle Zeugen selbst gehört haben?

betrifft Parteien im Außerstreitverfahren, Eltern, Erben
Im Außerstreitverfahren gilt der Grundsatz nicht, dass das Gericht die Beweise unmittelbar selbst aufnehmen muss. Das Gericht darf seine Entscheidung daher auch auf Erhebungen stützen, die es nicht selbst durchgeführt hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (43 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Im außerstreitigen Verfahren gilt der Grundsatz der Unmittelbarkeit nicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006370 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 43.

Im Gesetz

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