Wann darf ein Vermächtnisnehmer doch ein Rechtsmittel erheben?
günstig für Vermächtnisnehmer betrifft Vermächtnisnehmer, Erben, Minderjährige, Nacherben
Nur dann, wenn eine Verfügung des Verlassenschaftsgerichts unmittelbar in seine Vermögensrechte eingreift; das gilt auch für Untervermächtnisse. Solange die Einantwortung ihn nicht berührt, hat er keine Beteiligtenstellung. Anders liegt es etwa bei einem minderjährigen Vermächtnisnehmer, dessen Vermächtnis von Amts wegen sicherzustellen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 17.12.2018 (38 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Ein Legatar ist nur dann Beteiligter im Verlassenschaftsverfahren (und damit rekursberechtigt), wenn durch eine Verfügung des Abhandlungsrichters unmittelbar in seine Vermögensrechte eingegriffen wurde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einantwortung ohne Sicherstellung eines Nachlegats zugunsten eines Pflegebefohlenen.OGH 2 Ob 84/17t, 28.09.2017
- Daran hat sich durch das neue Außerstreitgesetz (AußStrG), BGBl I 2003/111, nichts geändert.OGH 9 Ob 66/09k, 03.09.2010
- Der Nachvermächtnisnehmer muss keine Annahmeerklärung abgeben, um die Beteiligtenstellung zu erlangen. Einem nicht - etwa infolge Minderjährigkeit - besonders begünstigten fideikommissarischen Nachlegatar kommt somit im Verlassenschaftsverfahren keine Beteiligtenstellung zu, solange ihn die Einantwortung nicht berührt.OGH 1 Ob 90/01v, 24.04.2001
- Während daher einem nicht besonders begünstigten fideikommissarischen Nachlegatar im Verlassenschaftsverfahren keine Beteiligtenstellung zukommt, solange ihn die Einantwortung nicht berührt, ist wegen der amtswegigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Legatserfüllung die Beteiligtenstellung eines mj. Vermächtnisnehmers zu bejahen.OGH 7 Ob 115/99h, 20.10.1999
- Keine Beeinträchtigung des Rechtes des uneigentlichen Nacherben (hier: dem bloß eine Liegenschaft vermacht ist), wenn der Erbe von der Rechnungslegungspflicht befreit wird, da hiedurch nicht unmittelbar in das Nachvermächtnis eingegriffen wird.OGH 10 Ob 527/87, 15.12.1987
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Ermächtigung des Verlassenschaftskurators zur Konkurseröffnungsantragsstellung bezüglich der Verlassenschaft.OGH 1 Ob 616/76, 01.09.1976
- Dies gilt auch für Untervermächtnisse.OGH 5 Ob 149/74, 10.07.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006582 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 38.
- OGH 2 Ob 75/18w, 17.12.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 9 · Begehren
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