Darf ich als Vermächtnisnehmer gegen Beschlüsse im Verlassenschaftsverfahren auftreten?
günstig für Vermächtnisnehmer betrifft Vermächtnisnehmer, Erben, Gläubiger des Nachlasses
Wenn Ihnen aus einem Testament ein einzelner Gegenstand oder Geldbetrag zugedacht wurde, sind Sie im Verlassenschaftsverfahren nicht allgemein beteiligt. Sie dürfen sich nur dann einmischen und ein Rechtsmittel erheben, wenn in Ihre eigenen Vermögensrechte unmittelbar eingegriffen wird. Ein bloßes Interesse am Ausgang des Verfahrens genügt nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 28.10.2024 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Die neuere Rechtsprechung des OGH erkennt Legataren als Nachlaßgläubigern nur wegen eines Eingriffs in die ihnen nach den §§ 811, 812 und 815 ABGB zustehenden Rechte oder wenn sonst in ihre Vermögensrechte unmittelbar eingegriffen wird, Beteiligtenstellung und damit Rekursberechtigung zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einantwortung ohne Sicherstellung eines Nachlegats zugunsten eines Pflegebefohlenen.OGH 2 Ob 84/17t, 28.09.2017
- Darüber hinaus bleibt selbst ihnen die Einflußnahme auf die Verlassenschaftsabhandlung verwehrt.OGH 1 Ob 633/91, 18.12.1991
- Die bloße Behauptung, Legatar zu sein, kann nicht ausreichen, um dadurch Einfluß auf den Gang des Abhandlungsverfahrens zu gewinnen.OGH 1 Ob 790/76, 22.12.1976
- Hier: Vorgehen nach § 72 Abs 1 trotz Vorhandenseins eines Vermögens (Liegenschaft).OGH 5 Ob 306/74, 18.02.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006590 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 22.
- OGH 3 Ob 156/24y, 28.10.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 9 · Begehren
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