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Darf ich als Vermächtnisnehmer gegen Beschlüsse im Verlassenschaftsverfahren auftreten?

günstig für Vermächtnisnehmer betrifft Vermächtnisnehmer, Erben, Gläubiger des Nachlasses
Wenn Ihnen aus einem Testament ein einzelner Gegenstand oder Geldbetrag zugedacht wurde, sind Sie im Verlassenschaftsverfahren nicht allgemein beteiligt. Sie dürfen sich nur dann einmischen und ein Rechtsmittel erheben, wenn in Ihre eigenen Vermögensrechte unmittelbar eingegriffen wird. Ein bloßes Interesse am Ausgang des Verfahrens genügt nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 28.10.2024 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Die neuere Rechtsprechung des OGH erkennt Legataren als Nachlaßgläubigern nur wegen eines Eingriffs in die ihnen nach den §§ 811, 812 und 815 ABGB zustehenden Rechte oder wenn sonst in ihre Vermögensrechte unmittelbar eingegriffen wird, Beteiligtenstellung und damit Rekursberechtigung zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006590 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 22.

Im Gesetz

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