Darf ich mitreden, wenn der Schuldner Geld bei Gericht hinterlegt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 12.03.2024 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Parteistellung des Erlegers im Hinterlegungs‑ und Ausfolgungsverfahren.OGH 4 Ob 119/11w, 19.10.2011
- Da bei der Entscheidung über die Annahme eines gerichtlichen Erlags nur zu prüfen ist, ob ein an sich tauglicher Hinterlegungsgrund vorliegt, beschränkt sich diese Anfechtungsbefugnis allerdings darauf, die Unschlüssigkeit der Behauptung eines mit dem eigenen Ausfolgungsanspruch konkurrierenden Rechts geltend zu machen. Ob dieses Recht tatsächlich besteht, kann im Erlagsverfahren nicht geklärt werden.OGH 5 Ob 32/00t, 14.03.2000
- Die Rechtsmittellegitimation und Beschwer des Erlagsgegners ist daher zu bejahen, wenn der Erlag zugunsten mehrerer Erlagsgegner erfolgt. Das gilt umso mehr, wenn der Annahmebeschluß durch Nennung weiterer Erlagsgegner ergänzt wird.OGH 4 Ob 218/98g, 29.09.1998
- Die Rechtsprechung, wonach der Erlagsgegner nicht legitimiert ist, den Annahmebeschluß im Erlagsverfahren zu bekämpfen, kann bei neuerlicher Prüfung nicht uneingeschränkt aufrechterhalten werden.OGH 4 Ob 218/98g, 29.09.1998
- Wohl aber im Ausfolgungsverfahren.OGH 6 Ob 512/77, 31.03.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006734 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 30.
- OGH 5 Ob 18/24v, 12.03.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie den Anspruch des anderen bestreiten und ihm deshalb nicht leisten wollen, ist das kein Grund für eine Hinterlegung bei Gericht. Der Streit über die Berechtigung lässt sich damit nicht umgehen.
Dann stehen Sie als Gläubiger so da, als hätte es die Hinterlegung nie gegeben. Der Schuldner muss im richtigen Umfang leisten und kann sich nicht darauf berufen, durch den Erlag von jeder weiteren Haftung befreit worden zu sein.