Wie weit darf ich im Rekurs Neues vorbringen?
betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Beteiligte
Sie dürfen neue Umstände und Beweismittel nur ergänzend nachtragen. Die Sachlage, die dem ersten Gericht vorlag, dürfen Sie damit nicht verschieben. Neue Anträge stellen oder eine weitere Person in das Verfahren hineinziehen können Sie auf diesem Weg nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 23.02.2022 (19 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1954)
Die im § 10 AußStrG eröffnete Möglichkeit, im Rekurse neue Umstände und Beweismittel aufzunehmen, dient nicht dazu, die maßgebende Sachlage, wie sie dem Erstgericht vorlag, zu verschieben, sondern nur, sie zu ergänzen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Selbst im Wege dieser Bestimmung ist es daher nicht zulässig, eine neue Partei anstelle eines bisherigen Erlagsgegners oder zusätzlich zu den bisherigen Erlagsgegnern in das Verfahren einzuführen.OGH 7 Ob 317/97m, 17.12.1997
- Mit dem Wort "Umstände" sind nur Tatsachen gemeint.OGH 7 Ob 610/89, 15.06.1989
- Neue Sachanträge können nicht gestellt werden, Tatbestand zur Stützung des Antrages muss in erster Instanz vorgebracht werden.OGH 1 Ob 49/74, 29.03.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006831 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 19.
- OGH 4 Ob 154/21g, 23.02.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 10 · Anbringen
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Neues Vorbringen im Rekurs
Verfahrensrecht · Neues Vorbringen im Rekurs
Verfahrensrecht · Neue Anträge im Rekursverfahren
Verfahrensrecht · Neues Vorbringen im Mietverfahren
Verfahrensrecht · Neue Tatsachen im Rechtsmittel