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Wie weit darf ich im Rekurs Neues vorbringen?

betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Beteiligte
Sie dürfen neue Umstände und Beweismittel nur ergänzend nachtragen. Die Sachlage, die dem ersten Gericht vorlag, dürfen Sie damit nicht verschieben. Neue Anträge stellen oder eine weitere Person in das Verfahren hineinziehen können Sie auf diesem Weg nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 23.02.2022 (19 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1954)

Die im § 10 AußStrG eröffnete Möglichkeit, im Rekurse neue Umstände und Beweismittel aufzunehmen, dient nicht dazu, die maßgebende Sachlage, wie sie dem Erstgericht vorlag, zu verschieben, sondern nur, sie zu ergänzen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006831 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 19.

Im Gesetz

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