Was wird zuerst entschieden, wenn ich eine Frist versäumt habe?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Stellen Sie gleichzeitig einen Antrag auf Wiedereinsetzung und erheben Sie ein Rechtsmittel, wird zuerst das Rechtsmittel behandelt. Erst wenn dieses keinen Erfolg hat, wird über den Antrag auf Wiedereinsetzung entschieden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 18.03.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Bei Kumulierung eines Wiedereinsetzungsantrages mit einer Berufung (Revision) ist zunächst die Berufung (Revision) vorzulegen und erst nach deren Scheitern über den Wiedereinsetzungsantrag zu entscheiden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nimmt eine Partei keine ausdrückliche Reihung ihrer Anträge vor, ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich zunächst über das den weitergehenden Schutz gewährende (aufsteigende) Rechtsmittel zu entscheiden.OGH 7 Ob 55/14k, 22.04.2014
- Hier: Rekurs im Außerstreitverfahren.OGH 5 Ob 621/79, 22.05.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036501 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 10 Ob 9/25h, 18.03.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 146
- ZPO § 152
- ZPO § 396 · Versäumungsurteil
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