Kann ich mich wehren, wenn das Verfahren zurückverwiesen wird?
betrifft Antragsteller, Beteiligte, Kläger, Beklagte
Trägt das Gericht zweiter Instanz dem Erstgericht auf, das Verfahren zu ergänzen, können Sie dagegen kein Rechtsmittel an das Höchstgericht erheben. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Ergänzung wegen unklarer Tatsachen oder wegen einer anderen Rechtsansicht angeordnet wurde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1925, zuletzt bestätigt am 26.09.2024 (36 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1925)
Wurde vom Rekursgerichte der ersten Instanz eine Ergänzung des Verfahrens aufgetragen, so ist dagegen ein Revisionsrekurs unzulässig, gleichviel ob die Ergänzung wegen ungenügender Klärung des Sachverhaltes in tatsächlicher Beziehung oder ob sie infolge der abweichenden Rechtsansicht des Rekursgerichtes verfügt wurde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Grundbuchsverfahren.OGH 5 Ob 17/23w, 23.02.2023
- Hier: Verlassenschaftsverfahren.OGH 2 Ob 40/21b, 25.03.2021
- Hier: Aufhebung der Zurückweisung des Einspruchs gegen einen Zahlungsbefehl wegen Nichtigkeit.OGH 9 Ob 54/20m, 25.11.2020
- Hat das Rekursgericht den Revisionsrekurs nicht für zulässig erklärt, ist sowohl ein ordentlicher als auch ein außerordentlicher Revisionsrekurs unzulässig.OGH 7 Ob 199/13k, 11.12.2013
- Hier: Das Erstgericht wies einen Aufteilungsantrag gemäß § 95 EheG als verfristet ab und das Rekursgericht hob diesen Beschluss „ersatzlos" auf und trug dem Erstgericht „die Einleitung des Verfahrens unter Abstandnahme vom herangezogenen Abweisungsgrund" auf.OGH 6 Ob 29/07v, 16.03.2007
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Der Revisionsrekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss des Rekursgerichtes, bei dem dieses keinen Rechtskraftvorbehalt gemäß § 527 Abs 2 ZPO gesetzt hat, ist absolut unzulässig.OGH 8 ObA 134/04w, 17.03.2005
- Eine Divergenz in den Rechtsauffassungen der Vorinstanzen macht einen Aufhebungsbeschluss nicht zu einer abändernden Entscheidung.OGH 5 Ob 136/03s, 08.07.2003
- Hier: Auftrag zur Verfahrensergänzung in mündlicher Verhandlung über die Frage der Zulässigkeit der Nebenintervention.OGH 2 Ob 686/87, 17.05.1988
- Es kommt für die Anfechtbarkeit eines ohne Rechtskraftvorbehalt gefassten Aufhebungsbeschlusses des Rekursgerichtes auch nicht darauf an, ob das Rekursgericht auf Grund der Aktenlage schon selbst endgültig entscheiden hätte können, sodass sich die Aufhebung des erstgerichtlichen Beschlusses zur Verfahrensergänzung als entbehrlich erweist, sondern ausschließlich darauf, wie das Rekursgericht tatsächlich entschieden hat.OGH 5 Ob 24/83, 17.05.1983
- Die Formulierung "nach Ergänzung des Verfahrens zu fällende Entscheidung" bringt nur zum Ausdruck, dass es sich um eine echte Aufhebungsentscheidung - also nicht etwa um eine inhaltlich abändernde Entscheidung - handeln muss.OGH 3 Ob 138/82, 06.10.1982
- Hier: Frage der Streitanhängigkeit.OGH 6 Ob 205/74, 24.10.1974
- Hier: ExekutionssacheOGH 3 Ob 92/65, 23.06.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044098 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 36.
- OGH 8 Ob 106/24g, 26.09.2024, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 17/23w, 23.02.2023, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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