Kann ich mich wehren, wenn meine Wiederaufnahmsklage zurückgewiesen wird?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es kommt weder auf den Wert des Entscheidungsgegenstands noch auf eine erhebliche Rechtsfrage an, weil dies dem Fall des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO gleichzuhalten ist.OGH 4 Ob 240/16x, 28.03.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044597 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 3 Ob 84/26p, 23.06.2026, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 215/16b, 19.12.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, wenn Ihnen daraus ein Nachteil im Verfahren entsteht. Wird eine Klage aus formellen Gründen zurückgewiesen statt inhaltlich abgewiesen, kann dieselbe Sache später erneut eingebracht werden. Deshalb dürfen Sie diese Entscheidung bekämpfen. Steht der neuerlichen Klage ohnehin ein Hindernis entgegen, fehlt Ihnen dieser Nachteil.
Nein. Hat schon das Erstgericht die Änderung nicht zugelassen und bestätigt das Berufungsgericht das inhaltlich, ist eine weitere Anfechtung ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn diese Bestätigung nur aus der Begründung des Urteils hervorgeht.