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Kann ich auch eine Zurückweisung durch das zweite Gericht bekämpfen?

betrifft Antragsteller, Kläger, Beklagte, Parteien
Als Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des zweiten Gerichts gilt jeder Rekurs gegen dessen Beschluss. Dabei macht es keinen Unterschied, ob dieses Gericht in der Sache entschieden oder Ihr Rechtsmittel nur zurückgewiesen hat.

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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 19.10.2023 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

"Revisionsrekurs" iS dieser Gesetzesstelle ist jeder Rekurs gegen eine Entscheidung der zweiten Instanz als Rekursgericht, mag es sich hiebei um eine Sachentscheidung oder um eine Zurückweisung eines Rechtsmittels gegen eine erstgerichtliche Entscheidung handeln (Petrasch in ÖJZ 1989,751).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007130 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 21.

Im Gesetz

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