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Kann ich gegen jede Entscheidung des zweiten Gerichts weiterziehen?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Wenn das Gericht zweiter Instanz einen Beschluss fasst, können Sie diesen nur unter engen Voraussetzungen beim Obersten Gerichtshof bekämpfen. Das gilt nicht nur für Entscheidungen in der Sache selbst, sondern auch dann, wenn dieses Gericht Ihr Rechtsmittel an die dritte Instanz zurückweist.

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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 25.09.2023 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Die Bestimmung des § 528 Abs 1 ZPO gilt nicht nur für Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz, mit dem dieses über ein Rechtsmittel an die zweite Instanz meritorisch abspricht, sondern für jede Art von Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz, also auch für die Zurückweisung eines an die dritte Instanz gerichteten Rechtsmittels durch das Gericht zweiter Instanz (siehe ständige Rechtsprechung zur Rechtslage vor der ZVN 1983: SZ 20/95, EvBl 1963/430, EvBl 1978/147, JBl 1979,96).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044269 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 24.

Im Gesetz

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