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Kann ich im Mietverfahren jede Entscheidung der zweiten Instanz bekämpfen?

betrifft Mieter, Vermieter
Nein. Auch wenn das Gericht zweiter Instanz Ihren Rekurs bloß zurückweist, gelten für den weiteren Weg zum Obersten Gerichtshof dieselben strengen Schranken wie sonst. Sie müssen dafür eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufzeigen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 17.10.2018 (9 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1993)

Der im § 528 ZPO gebrauchte Ausdruck "Revisionsrekurs" umfaßt im Verfahren nach § 37 MRG jeden Rekurs gegen eine Entscheidung des Gerichtes zweiter Instanz, wenn dieses funktionell als Rekursgericht tätig war, also auch den Rekurs gegen einen Beschluss, mit dem das Rekursgericht einen an dieses selbst gerichteten Rekurs zurückwies.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044444 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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