Zählt eine Gesetzesänderung nach der Verhandlung noch für mein Urteil?
betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Das Gericht entscheidet nach der Rechtslage, die am Ende der Verhandlung in erster Instanz gilt. Ändert sich das Gesetz erst danach, wird das grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Etwas anderes gilt nur, wenn das neue Gesetz ausdrücklich auch für die Vergangenheit gelten soll.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 03.08.2023 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Das Urteil hat, soweit nicht zwingendes neues Recht rückwirkt, nach der Rechtslage zu ergehen, wie sie sich auf Grund der Verhandlungsergebnisses zur Zeit des Verhandlungsschlusses darstellt; auf Rechtsänderungen nach dem Schluss des Verfahrens erster Instanz ist grundsätzlich nicht Bedacht zu nehmen (hier: WEG 1975).
Hinweis: Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 wurde mit 1. Juli 2002 durch das WEG 2002 ersetzt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dem Urteil eines Arbeits- und Sozialgerichtes ist somit auch in Sozialrechtssachen jene Sach- und Rechtslage zugrundezulegen, wie sie sich bei Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz (also nicht bloß der zeitlich davorliegenden Bescheiderlassung) präsentiert.OGH 10 ObS 43/01y, 28.06.2001
- § 382 Z 8 EO idF BGBl 1975/412.OGH 1 Ob 671/76, 01.09.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008698 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 8 ObA 27/23p, 03.08.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 96/18k, 27.09.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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