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Zählt eine Gesetzesänderung nach der Verhandlung noch für mein Urteil?

betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Das Gericht entscheidet nach der Rechtslage, die am Ende der Verhandlung in erster Instanz gilt. Ändert sich das Gesetz erst danach, wird das grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Etwas anderes gilt nur, wenn das neue Gesetz ausdrücklich auch für die Vergangenheit gelten soll.

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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 03.08.2023 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Das Urteil hat, soweit nicht zwingendes neues Recht rückwirkt, nach der Rechtslage zu ergehen, wie sie sich auf Grund der Verhandlungsergebnisses zur Zeit des Verhandlungsschlusses darstellt; auf Rechtsänderungen nach dem Schluss des Verfahrens erster Instanz ist grundsätzlich nicht Bedacht zu nehmen (hier: WEG 1975).

Hinweis: Das Wohnungseigentumsgesetz 1975 wurde mit 1. Juli 2002 durch das WEG 2002 ersetzt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008698 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

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