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Werde ich als gesetzlicher Erbe verständigt, wenn ein Testament vorliegt?

günstig für Testamentserbe betrifft gesetzliche Erben, Testamentserben, Angehörige, Verlassenschaft
Nicht ohne Weiteres. Gibt es ein Testament, das äußerlich alle Formvorschriften erfüllt, müssen die gesetzlichen Erben nicht von Amts wegen zum Verfahren beigezogen werden. Ob das Testament so unbedenklich ist, muss das Gericht allerdings streng prüfen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1934, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1934)

Bei der testamentarischen Erbfolge sind etwaige gesetzliche Erben des Verstorbenen nicht als vermutliche Erben im Sinne des § 75 AußStrG zu betrachten und daher auch nicht von Amts wegen der Abhandlung beizuziehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007679 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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