Werde ich als gesetzlicher Erbe verständigt, wenn ein Testament vorliegt?
günstig für Testamentserbe betrifft gesetzliche Erben, Testamentserben, Angehörige, Verlassenschaft
Nicht ohne Weiteres. Gibt es ein Testament, das äußerlich alle Formvorschriften erfüllt, müssen die gesetzlichen Erben nicht von Amts wegen zum Verfahren beigezogen werden. Ob das Testament so unbedenklich ist, muss das Gericht allerdings streng prüfen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1934, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1934)
Bei der testamentarischen Erbfolge sind etwaige gesetzliche Erben des Verstorbenen nicht als vermutliche Erben im Sinne des § 75 AußStrG zu betrachten und daher auch nicht von Amts wegen der Abhandlung beizuziehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Offenlassend, ob die gemäß § 157 Abs 1 AußStrG „nach der Aktenlage als Erben in Frage kommenden Personen“ mit den „vermutlichen Erben“ im Sinn des § 75 AußStrG aF gleichzusetzen sind.OGH 1 Ob 102/23s, 20.09.2023
- Hier: Amtshaftungsverfahren. Unvertretbare Annahme eines unbedenklichen Testaments.OGH 1 Ob 102/23s, 20.09.2023
- Bei Vorliegen eines unbedenklichen formgültigen Testamtents bedarf es keiner Aufforderung gesetzlicher Erben zur Abgabe einer Erbserklärung.OGH 1 Ob 209/98m, 29.09.1998
- Dies hat jedoch zur Voraussetzung, daß dem äußeren Anschein nach ein mit allen gesetzlichen Förmlichkeiten ausgestattetes Testament vorliegt. Bei dieser Prüfung hat das Gericht entsprechend dem Zweck des § 75 AußStrG als Schutzbestimmung zugunsten der potentionellen Erben einen strengen Maßstab anzulegen.OGH 7 Ob 544/87, 26.03.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007679 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 1 Ob 102/23s, 20.09.2023, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 75 · Form und Inhalt des Abänderungsantrags
Verwandte Fragen
Erbrecht · Verständigung bei zweifelhaftem Testament
Erbrecht · Pflichten des Verlassenschaftsgerichts
Erbrecht · Testament im Gesamtzusammenhang
Erbrecht · Erbeinsetzung im Testament
Erbrecht · Nur der gültig erklärte Wille zählt