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Haftet der Staat, wenn mich das Verlassenschaftsgericht übergangen hat?

günstig für Erbe betrifft Erben, gesetzliche Erben, Notare, Gerichte
Das ist möglich. Das Gericht muss den gesetzlichen Erben eine Abschrift eines im Akt liegenden Testaments übermitteln und die nach der Aktenlage in Frage kommenden Personen auffordern, sich zur Erbschaft zu erklären. Diese Pflichten dienen Ihrem rechtlichen Gehör; Schäden aus einer deshalb falschen Übergabe der Verlassenschaft sind daher ersatzfähig.

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Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2023)

Die Verpflichtung zur Übermittlung der unbeglaubigten Abschrift einer aktenkundigen letztwilligen Anordnung an die gesetzlichen Erben (§ 152 Abs 2 AußStrG) und die Verpflichtung, die nach der Aktenlage als Erben in Betracht kommenden Personen zur Abgabe einer Erbantrittserklärung aufzufordern (§ 157 AußStrG), dienen der Wahrung des rechtlichen Gehörs möglicher Erben im Verlassenschaftsverfahren und damit der Verhinderung einer materiell falschen Einantwortung. Schäden aufgrund einer solchen Einantwortung stehen daher im Rechtswidrigkeitszusammenhang mit der Verletzung dieser Pflichten.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134510 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

AußStrG 2005 §152 Abs2; AußStrG 2005 §157; AHG §1

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