Muss im Testament ausdrücklich das Wort Erbe stehen?
günstig für Erbe betrifft Erben, Testamentsverfasser, Angehörige, Kinder
Nein. Es genügt, dass sich aus der Verfügung zweifelsfrei ergibt, dass eine bestimmte oder wenigstens bestimmbare Person Erbe sein soll. Fehlt jede Erbeinsetzung, liegt aber kein formgerechtes Testament vor.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.06.2019 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Fehlt es an einer Erbeinsetzung, so liegt kein in "gehöriger Form" errichtetes Testament vor. Allerdings ist es hiebei nicht erforderlich, daß die Erbeinsetzung ausdrücklich als solche bezeichnet wird; vielmehr genügt bereits, daß der Verfügung der Wille des Erblassers, eine bestimmte oder bestimmbare Person als Erben zu bedenken, zweifelsfrei entnommen werden kann. Es ist also zumindest die Bestimmbarkeit des Erben erforderlich.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012363 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 10 Ob 24/19f, 25.06.2019
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 552 · Letztwillige Verfügung
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