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Was gilt, wenn das Testament Zweifel weckt und ich übergangen wurde?

günstig für Erbe betrifft gesetzliche Erben, Testamentserben, Angehörige
Ist ein Testament nicht unbedenklich, muss das Gericht auch die gesetzlichen Erben verständigen und zur Erbantrittserklärung auffordern. Unterbleibt das, wird die Einantwortung nicht rechtskräftig und ist auf Rekurs der gesetzlichen Erben aufzuheben. Sie brauchen genug Zeit, um Ihre Rechte geltend zu machen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Wenn kein unbedenkliches Testament vorliegt, sind die gesetzlichen Erben zu verständigen. Wurde dies unterlassen, konnte die Einantwortungsurkunde nicht rechtskräftig werden und war über Rekus der gesetzlichen Erben aufzuheben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007686 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

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