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Kommen strittige Schulden in das Nachlassverzeichnis?

günstig für Erbe betrifft Erben, Gläubiger, Pflichtteilsberechtigte
Nur dann, wenn sie sich ohne langwierige Erhebungen klären lassen. Das Verlassenschaftsverfahren wird nicht angehalten, damit zuerst ein Rechtsstreit darüber geführt wird. Bei den Schulden bietet das Verzeichnis deshalb keine Gewähr für Vollständigkeit; wer sich benachteiligt fühlt, kann seinen Anspruch vor Gericht durchsetzen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 17.12.2018 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1955)

Die Passiven sollen nur insoweit in das Inventar aufgenommen werden, als sie ohne weitläufige Verhandlungen und großen Zeitverlust ins Klare gesetzt werden können. Eine Unterbrechung (Innehaltung) der Abhandlung nur zum Zwecke eines Rechtsstreites kommt nicht in Frage, wohl aber wird durch die Verfügungen des Verlassgerichtes dem Rechte desjenigen, der sich dadurch benachteiligt fühlt, den Rechtsweg gegen die angeblich Begünstigten betreten zu müssen, nicht vorgegriffen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007848 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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