Zum Inhalt springen

Beweist das Nachlassverzeichnis, wem die Sachen gehören?

betrifft Erben, Pflichtteilsberechtigte, Gläubiger
Nein. Das Verzeichnis des Nachlasses samt Schätzung sichert nur vorläufig, was nach den äußeren Umständen dem Verstorbenen gehört hat. Es bindet niemanden und ändert auch nichts daran, wer im Streitfall was zu beweisen hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 16.11.2016 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Die Inventarserrichtung kommt ihrem Wesen nach einem besonderen außerstreitigen Beweissicherungsverfahren gleich. Die Ergebnisse des Inventars führen zu keiner Umkehr der Beweislast.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007726 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Erbrecht · Bindungswirkung des Nachlassinventars
Erbrecht · Besitz und Nachlassverzeichnis
Erbrecht · Inventar und Pflichtteilsklage
Erbrecht · Beweiswert des Verlassenschaftsinventars
Erbrecht · Schulden im Nachlassverzeichnis