Können wir vergessenes Vermögen nach einer einvernehmlichen Scheidung noch aufteilen lassen?
günstig für Ehegatte betrifft geschiedene Ehegatten, Ehefrauen, Ehemänner
Ja. Haben Sie bei der einvernehmlichen Scheidung eine Vereinbarung geschlossen, die einzelne Vermögensstücke nicht erfasst, weil ein Teil davon nichts wusste, bleibt diese Lücke offen. Können Sie sich darüber nicht einigen, steht Ihnen für diese Stücke das gerichtliche Aufteilungsverfahren offen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 30.08.2017 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Bei einer anläßlich der einverständlichen Scheidung nach § 55 a EheG abgeschlossenen Vereinbarung, die in bezug auf einzelne Vermögensbestandteile wegen Unkenntnis eines Ehegatten unvollständig geblieben ist und über die keine einvernehmliche Regelung zu erzielen ist, steht das Aufteilungsverfahren nach den §§ 81 ff EheG und den §§ 229 ff AußStrG offen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Beiden bekanntes Fruchtgenussrecht.OGH 6 Ob 46/02m, 14.03.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008463 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 1 Ob 128/17f, 30.08.2017, Fall aus Wien
Genannte Normen
AußStrG §229 ff; EheG §55a; EheG §81
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