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Kann ich vorab feststellen lassen, was bei der Scheidung aufgeteilt wird?

betrifft Ehegatten, Geschiedene, Antragsteller
Nein. Neben dem Antrag auf Aufteilung des ehelichen Vermögens können Sie nicht zusätzlich beantragen, dass bestimmte Vermögenswerte von der Aufteilung ausgenommen sind; ein solcher Antrag ist zurückzuweisen. Auch ein Zwischenbeschluss darüber, welche Werte einzubeziehen sind, ist nicht vorgesehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 30.04.2019 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Ein neben dem Aufteilungsantrag gestellter Antrag auf Feststellung, dass bestimmte Vermögenswerte nicht der Aufteilung unterliegen, ist als verfahrensrechtlich unzulässig zurückzuweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124917 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

EheG §81; EheG §82; AußStrG 2005 §36

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