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Was gilt, wenn wir bei der Scheidung an Ersparnisse nicht dachten?

günstig für Ehegatte betrifft geschiedene Ehegatten, Ehefrauen, Ehemänner
Dann können Sie die Aufteilung dieser Ersparnisse noch bei Gericht beantragen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die bei der Scheidung getroffene Regelung deshalb unvollständig geblieben ist, weil ein Teil an das Vorhandensein dieser Ersparnisse gar nicht denken konnte.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 30.08.2017 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Die Möglichkeit einer Antragstellung nach den §§ 81 ff EheG besteht jedenfalls dann, wenn die im Rahmen eines Scheidungsverfahrens abgeschlossene Aufteilungsregelung unvollständig blieb, weil ein Ehegatte an das Vorhandensein von ehelichen Ersparnissen nicht denken konnte (vgl JBl 1985,287)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008464 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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