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Wird bei der Scheidung auch schon verbrauchtes Vermögen aufgeteilt?

betrifft Ehegatten, geschiedene Partner
Aufgeteilt wird nur, was zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch vorhanden ist. Etwas anderes gilt nur, wenn der Wert nach der besonderen Regel für vor der Scheidung verschobenes Vermögen einzubeziehen ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Ein der Aufteilung unterliegendes eheliches Gebrauchsvermögen besteht nur dann, wenn es zum Zeitpunkt der gerichtlichen Anordnung noch vorhanden oder dessen Wert nach der Bestimmung des § 91 Abs 1 EheG in die Aufteilung einzubeziehen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057299 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 17.

Genannte Normen

EheG §81; EheG §91 Abs1; EheG §93

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