Wie werde ich eine gerichtliche Erwachsenenvertretung wieder los?
günstig für Betroffener betrifft betroffene Personen, Erwachsenenvertreter, Angehörige
Sie können bei Gericht die Beendigung oder Änderung beantragen. Das Gericht prüft in diesem Verfahren nur, ob die Gründe, die seinerzeit zur Bestellung geführt haben, weggefallen sind oder sich entsprechend geändert haben.
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Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 22.03.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Gegenstand des Verfahrens nach § 251 AußStrG ist die Prüfung, ob die seinerzeit gegebenen Voraussetzungen der Sachwalterschaft nun weggefallen sind oder sich entsprechend geändert haben.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008570 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 238/15h, 22.03.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
AußStrG §251
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