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Entfällt eine gerichtliche Vertretung, wenn ich mir anders helfen kann?

günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Angehörige, ältere Menschen, Erwachsenenvertreter
Die Bestellung eines Vertreters ist unzulässig, wenn Sie sich der Hilfe anderer auf rechtlich einwandfreie Weise bedienen können, etwa durch Erteilung einer Vollmacht oder durch Genehmigung einer Geschäftsführung. Das ist aber nur möglich, wenn Sie zumindest zeitweise nicht durch eine psychische oder geistige Beeinträchtigung eingeschränkt sind.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 23.10.2024 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Die Bestellung eines Sachwalters ist dann unzulässig, wenn der Betroffene sich der Hilfe anderer in rechtlich einwandfreier Weise bedienen kann, zum Beispiel durch Vollmachtserteilung, Genehmigung einer Geschäftsführung und dergleichen, was nur dann möglich ist, wenn er zumindest zeitweise nicht psychisch oder geistig behindert ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048997 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 20.

Im Gesetz

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