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Wann bekomme ich einen anderen Erwachsenenvertreter?

günstig für Betroffener betrifft betroffene Personen, Erwachsenenvertreter, Angehörige
Bei einem Wechsel kommt es allein auf Ihr Wohl an. Das Gericht überträgt die Vertretung einer anderen Person, wenn Ihr Wohl das erfordert, etwa bei einem massiven Interessenkonflikt. Weil eine stabile Betreuung wünschenswert ist, geschieht das nur aus besonderen Gründen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 22.03.2016 (39 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Eine rechtliche Grundlage für die Enthebung des gegenwärtigen (und Neubestellung eines anderen) Sachwalters kann seit Inkrafttreten des KindRÄG 2001 nur im § 282 Abs 1 ABGB gefunden werden, der nunmehr für die Rechte und Pflichten des Sachwalters auf die Bestimmungen des 3. und 4. Hauptstücks insgesamt verweist. Nach § 253 ABGB (idFd KindRÄG 2001) hat nun das Gericht die Obsorge an eine andere Person zu übertragen, wenn es das Wohl des mj. Kindes erfordert. Bei der Umbestellung des Sachwalters kommt es daher im Grunde allein auf das Wohl des Betroffenen an. Ob man tatsächlich darin eine abschließende Regelung sehen muss oder es auch Gründe in den Verhältnissen des Sachwalters geben kann, die ihm ein Recht auf Enthebung gewähren könnten, wurde hier offen gelassen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 17 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117813 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 39.

Im Gesetz

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