Welches Vermögen wird trotz Insolvenz meines Ex-Partners aufgeteilt?
günstig für Ehegatte betrifft geschiedene Ehegatten, Insolvenzschuldner, Insolvenzverwalter, Gläubiger
Eine Insolvenz hindert die Aufteilung nach der Scheidung nicht, das Gericht kann Ihnen aber nur Vermögen zuweisen, das nicht zur Insolvenzmasse gehört; bei den übrigen Sachen und Ersparnissen müssen Sie den Ausgang des Insolvenzverfahrens abwarten. Seit 2024 gilt zusätzlich, dass Ihr Anspruch mit der Antragstellung bei Gericht pfändbar wird und das Verfahren ab dann der Insolvenzverwalter weiterführt. Der Rechtssatz selbst gibt insoweit die ältere Ansicht wieder.
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Vorsicht, diese Regel ist nicht mehr sicher.
Der OGH hat in einer späteren Entscheidung anders entschieden:
OGH 1 Ob 157/23d, 08.04.2024 Lesen Sie diese Entscheidung, bevor Sie sich auf die Regel verlassen.
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 08.04.2024 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Der schon vor der Ehescheidung anhängig gewordene Konkurs über das Vermögen eines Ehegatten steht der Durchführung eines Aufteilungsverfahrens nach §§ 81 ff EheG durch das Außerstreitgericht nicht entgegen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach wirksamer Antragstellung gemäß §§ 81 ff EheG durch den Insolvenzschuldner ist diesem – wie auch im Fall der Insolvenzeröffnung nach Antragstellung – die Befugnis zur weiteren Verfahrensführung entzogen. Das Verfahren kann nur vom Insolvenzverwalter fortgeführt werden.OGH 1 Ob 157/23d, 08.04.2024
- Da der Aufteilungsanspruch mit gerichtlicher Geltendmachung übertragbar und verpfändbar wurde, ist er ab diesem Zeitpunkt ein „der Exekution unterworfenes Vermögen“ iSd § 2 Abs 2 IO.OGH 1 Ob 157/23d, 08.04.2024
- Allerdings kann der Außerstreitrichter im Aufteilungsverfahren nur solches Vermögen zuweisen, das nicht zur Konkursmasse gehört; hinsichtlich der dem Konkurs unterworfenen Sachen des Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse muss der Ausgang des Konkursverfahrens abgewartet werden.OGH 2 Ob 190/03k, 16.10.2003
- Der Aufteilungsanspruch entsteht erst durch die Rechtskraft der die Ehe auflösenden Entscheidung.OGH 2 Ob 184/03b, 12.09.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008583 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 1 Ob 157/23d, 08.04.2024, Fall aus Tirol
Genannte Normen
AußStrG §229 ff; EheG §81; KO §6
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