Was passiert mit der Vermögensaufteilung, wenn mein Ex-Partner insolvent ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 08.04.2024 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zum nach Insolvenzeröffnung entstandenen Aufteilungsanspruch des insolventen Ehegatten.OGH 1 Ob 157/23d, 08.04.2024
- Durch die Zurücknahme des in der Insolvenz des anderen Ehegatten (zum Geldwert) angemeldeten „Aufteilungsanspruchs“ wird das laufende Aufteilungsverfahren nicht zur Gänze beendet.OGH 1 Ob 235/19v, 25.05.2020
- Hier: Zugehörigkeit des Aufteilungsanspruchs hinsichtlich der Ehewohnung zur Insolvenzmasse.OGH 1 Ob 209/14p, 27.11.2014
- Im Schuldenregulierungsverfahren des Gegners der gefährdeten Partei begründet das richterliche Belastungs- und Veräußerungsverbot kein einem Ab- oder Aussonderungsrecht gleichzuhaltendes Verwertungshindernis.OGH 6 Ob 61/09b, 17.12.2009
- Grundsätzlich ist bei Konkurseröffnung nach Scheidung der Aufteilungsanspruch als Konkursforderung gemäß § 102 ff KO anzumelden und im Bestreitungsfall gemäß § 110 KO das außerstreitige Aufteilungsverfahren einzuleiten. Die Forderung wird entweder als Konkursforderung gemäß § 109 KO oder im Wege des Prüfungsprozesses nach § 110 KO festgestellt.OGH 2 Ob 261/05d, 02.03.2006
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- Dies gilt ebenso im Schuldenregulierungsverfahren (so schon 2 Ob 184/03b).OGH 6 Ob 277/03h, 27.05.2004
- Dies gilt jedoch nur dann, wenn die den Aufteilungsanspruch begründende Auflösung der Ehe vor Konkurseröffnung erfolgt ist.OGH 7 Ob 322/01f, 27.02.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008504 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 1 Ob 157/23d, 08.04.2024, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 49/20t, 27.11.2020, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch während eines Insolvenzverfahrens gibt es etwas, das aufgeteilt werden kann. Der Hausrat gehört nicht zur Insolvenzmasse. Wohnt der Schuldner in einer Eigentumswohnung, die zur Masse gehört, müssen ihm und seinen Familienmitgliedern die unentbehrlichen Wohnräume überlassen werden.
Nicht alles gehört zur Insolvenzmasse. Ausgenommen sind Rechte, die kein Vermögen darstellen, etwa Persönlichkeitsrechte, weiters Sachen und Rechte, die der Exekution entzogen sind, sowie Sachen, die zwar bei Ihnen sind, aber jemand anderem gehören.