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Was passiert mit der Vermögensaufteilung, wenn mein Ex-Partner insolvent ist?

günstig für Gläubiger betrifft geschiedene Ehegatten, Gläubiger, Insolvenzverwalter
Ansprüche auf Aufteilung des ehelichen Vermögens fallen in die Insolvenzmasse und werden nach den Regeln des Insolvenzverfahrens behandelt. Richten sie sich nicht ohnehin auf Geld, können sie nur als Geldforderung zum Schätzwert angemeldet werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 08.04.2024 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Aufteilungsansprüche nach §§ 81 ff EheG gehören zur Konkursmasse und sind demgemäß auch nach den Grundsätzen der Konkursordnung zu behandeln. Soweit sie nicht von vornherein auf Geldleistungen gerichtet sind, sind sie von der konkursrechtlichen Leistungsstörung betroffen und können unter Ehegatten - unter Bedachtnahme auf § 5 Abs 3 KO iVm § 105 EO - gemäß § 14 Abs 1 KO nur als Geldforderungen zum Schätzwert angemeldet werden.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008504 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Hausrat und Wohnung in der Insolvenz

Auch während eines Insolvenzverfahrens gibt es etwas, das aufgeteilt werden kann. Der Hausrat gehört nicht zur Insolvenzmasse. Wohnt der Schuldner in einer Eigentumswohnung, die zur Masse gehört, müssen ihm und seinen Familienmitgliedern die unentbehrlichen Wohnräume überlassen werden.

günstig für Schuldner Was nicht zur Insolvenzmasse gehört

Nicht alles gehört zur Insolvenzmasse. Ausgenommen sind Rechte, die kein Vermögen darstellen, etwa Persönlichkeitsrechte, weiters Sachen und Rechte, die der Exekution entzogen sind, sowie Sachen, die zwar bei Ihnen sind, aber jemand anderem gehören.

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