Was passiert mit der Aufteilung, wenn mein Ex insolvent wird?
betrifft geschiedene Ehegatten, Gläubiger, Schuldner
Wird über das Vermögen eines der früheren Ehepartner ein Insolvenzverfahren eröffnet, wird ein laufendes Aufteilungsverfahren unterbrochen. Es bleibt aber nicht bis zum Ende der Insolvenz liegen: Nach der Prüfungstagsatzung kann es auf Antrag wieder aufgenommen werden. Einen Vorrang vor den anderen Gläubigern haben Sie dabei nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 27.11.2020 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ein anhängiges Aufteilungsverfahren wird unabhängig von der Beteiligung des Masseverwalters daran durch die Konkurseröffnung über das Vermögen eines der Ehegatten unterbrochen. Bis zur rechtskräftigen Beendigung des Konkursverfahrens bleibt ein solches Verfahren jedoch nicht unterbrochen, weil der Teilnahmeanspruch im Konkursverfahren berücksichtigt werden muss.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zugehörigkeit des Aufteilungsanspruchs hinsichtlich der Ehewohnung zur Insolvenzmasse.OGH 1 Ob 209/14p, 27.11.2014
- Ein Vorrang des Aufteilungsberechtigten gegenüber anderen Gläubigern des Gemeinschuldners besteht nicht.OGH 6 Ob 61/09b, 17.12.2009
- Die Aufnahme eines unterbrochenen Verfahrens erfolgt grundsätzlich durch Beschluss auf Antrag einer Partei.OGH 2 Ob 165/04k, 20.02.2006
- Das Aufteilungsverfahren kann erst nach Abschluss der Prüfungstagsatzung wieder aufgenommen werden.OGH 7 Ob 276/02t, 18.12.2002
- Hier: Verfahren nach § 394 EO.OGH 1 Ob 276/99s, 27.10.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057570 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 1 Ob 49/20t, 27.11.2020, Fall aus Kärnten
Genannte Normen
EheG §81; KO §7 Abs1; KO §7 Abs3
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