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Wer führt mein Aufteilungsverfahren weiter, wenn ich insolvent werde?

günstig für Gläubiger betrifft geschiedene Ehegatten, Schuldner, Gläubiger
Haben Sie die Aufteilung nach der Scheidung bereits bei Gericht beantragt und wird danach über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, dürfen Sie das Verfahren nicht mehr selbst führen. Fortsetzen kann es nur der Insolvenzverwalter.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Nach wirksamer Antragstellung gemäß §§ 81 ff EheG durch den Insolvenzschuldner ist diesem – wie auch im Fall der Insolvenzeröffnung nach Antragstellung – die Befugnis zur weiteren Verfahrensführung entzogen. Das Verfahren kann nur vom Insolvenzverwalter fortgeführt werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134903 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Vorrang des Prüfungsverfahrens in der Insolvenz

Nein. Zuerst muss die Forderung im Insolvenzverfahren geprüft werden. Erst wenn sie dort bestritten wird, darf das unterbrochene Verfahren fortgesetzt werden. Wird dieser Vorrang missachtet, ist das Verfahren mit Nichtigkeit bedroht.

günstig für Schuldner Rechtsmittel und Eröffnung der Insolvenz

Ja. Haben Sie ein Rechtsmittel eingebracht und wird vor der Entscheidung darüber ein Insolvenzverfahren eröffnet, darf darüber vorerst nicht entschieden werden. Der Akt geht zunächst an das Erstgericht zurück. Das gilt auch im Verlassenschafts- und im Aufteilungsverfahren.

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