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Gilt in meinem laufenden Verfahren das alte oder das neue Gesetz?

betrifft Kläger, Beklagte, Antragsteller, Verfahrensbeteiligte
Für den Ablauf des Verfahrens gilt grundsätzlich immer das neueste Gesetz, sofern nichts anderes ausdrücklich angeordnet ist. Ein bereits laufendes Verfahren wird also ab dem Inkrafttreten nach den neuen Regeln fortgesetzt und beendet. Schritte, die schon vorher gesetzt wurden, bleiben davon aber unberührt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 22.08.2019 (44 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Verfahrensgesetze sind, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde, immer nach dem letzten Stand anzuwenden; die Vorschriften der §§ 3, 4 IPRG sind daher auch auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem Inkrafttreten des IPRG verwirklichten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008733 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 44.

Im Gesetz

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